Beispiel für richtlinienkonforme Taster mit optischem und akustischem Signal, sowie Brailleschrift.
23.05.2023 | Lesedauer: 4 Minuten | CAPTRON Redaktion
Die Richtlinie UN ECE 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) gibt Herstellern und Betreibern von Fahrzeugen des ÖPNV vor, wie Busse und weitere Straßenfahrzeuge allgemein und technisch ausgestattet sein müssen, um zugelassen zu werden.
2021 wurden in der Revision 8 der Richtlinie 107 Anpassungen zur „Unterbringung und Barrierefreiheit für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität“ ergänzt. Konkret enthält die Revision 8 genaue Kriterien für die Erreichbarkeit und den Kontrast sowie Reflexionswerte von Haltewunschtastern im ÖPNV, damit diese auch für Personen mit körperlichen Einschränkungen möglichst einfach bedienbar sind.
Einige Formulierungen in UN ECE R107.8 für barrierefreie Busse sind jedoch nicht eindeutig und stellen Hersteller und Verkehrsbetriebe vor die Herausforderung, die Normen richtig auszulegen und bestehende Haltewunschtaster richtlinienkonform zu modifizieren.
In diesem Blogbeitrag thematisieren wir die wichtigsten Aspekte der EU-Richtlinie für den ÖPNV, um mehr Klarheit für Betreiber zu schaffen.
CAPTRON steht regelmäßig mit Interessenverbänden und ÖPNV-Betreibern im Austausch. So entwickeln wir unter anderem Taster für eine barrierefreie Nutzung mit dem Zwei-Sinne-Prinzip im Nahverkehr weiter. Das Zwei-Sinne-Prinzip besagt, dass mindestens zwei der drei Sinne "Hören, Sehen und Tasten" angesprochen werden müssen und ist ein wichtiger Grundsatz der barrierefreien Gestaltung u. a. von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln. Gleichzeitig stellen wir so für unsere Kunden sicher, dass unsere ÖPNV-Taster zu jeder Zeit richtlinienkonform sind.
Beispiel für richtlinienkonforme Taster mit optischem und akustischem Signal, sowie Brailleschrift.
Gehäuse in unterschiedlichen Farben stellen darüber hinaus sicher, dass die Bedienelemente jederzeit in Kontrast zu ihrer Umgebung stehen. Mehrere LED-Anzeigen kennzeichnen visuell, dass die zugehörige Fahrzeugtür freigegeben wurde. Für Blinde verfügen die Haltewunschtaster zudem über eine Braille-Beschriftung.